Ethereum Casinos Schweiz: Legaler Status, Zahlungsmethoden und Risiken 2026

Ein Ethereum-Casino Schweiz im engeren Sinn ist ein Online-Casino mit direkter Ether-Einzahlung, und ein solches Angebot führt derzeit kein ESBK-Konzessionär. Wer in der Schweiz legal online spielen will, nutzt stattdessen TwintPostFinance Pay, Kreditkarte oder paysafecard bei einem der rund zehn von der Eidgenössischen Spielbankenkommission bewilligten Anbieter.

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Anbieter, die Ethereum, Bitcoin oder andere Kryptowährungen als Zahlungsmethode bewerben, sitzen praktisch immer im Ausland und arbeiten ohne ESBK-Bewilligung. Von den 3’397 Domains auf der ESBK-Sperrliste (Stand 26. Mai 2026) tragen 24 einen krypto-abgeleiteten Namen, und bekannte Krypto-Casino-Marken wie bitcasino.io oder cloudbet.com stehen ebenfalls dort. Das zeigt, wie eng «Ethereum-Casino» und «gesperrtes Angebot» in der Praxis zusammenhängen.

Seriöse ESBK-Anbieter wie jackpots.chmycasino.ch oder swisscasinos.ch prüfen Bewilligung, Zahlungsweg und Identifikation vor jeder Auszahlung. Sie bieten Slots, Live-Casino und Boni ohne Krypto-Bezug an und wickeln Zahlungen über Twint, PostFinance Pay oder Banküberweisung ab, innerhalb der Netzsperre nach Artikel 86 des Bundesgesetzes über Geldspiele.

Die drei meistgenannten deutschsprachigen Seiten zu ausländischen und neuen Online-Casinos in der Schweiz nennen kaum den zuständigen Regulator und empfehlen fast ausschliesslich Marken, die längst auf der ESBK-Sperrliste stehen. Präzise Zahlen aus dieser Liste ersetzen hier unbelegte Bonuswerbung.

MerkmalESBK-CasinoOffshore-«Ethereum-Casino»
BewilligungESBK-Konzession und Bewilligungkeine Schweizer Bewilligung
ZahlungsmethodeTwint, PostFinance Pay, Karte, paysafecardEthereum/Bitcoin, kein CHF-Konto
Steuerstatus der Gewinnesteuerbefreit bis rund einer Million Frankenkeine Steuerprivilegierung
Netzsperre-Risikokeineshoch (79 von 91 verglichenen Marken gesperrt)

Gibt es echte Ethereum-Casinos für die Schweiz?

Die kurze Antwort lautet: Ein echtes Ethereum-Casino mit ESBK-Bewilligung existiert Stand Juli 2026 nicht. Keine der geprüften Zahlungsübersichten der Schweizer Anbieter nennt Bitcoin, Ether oder eine andere Kryptowährung als Ein- oder Auszahlungsmethode. Wer trotzdem mit Ether spielen will, landet fast zwangsläufig bei einem Offshore-Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Legale Alternativen auf einen Blick

Als seriöse, tatsächlich spielbare Alternative gelten die ESBK-konzessionierten Online-Spielbanken. Neun von ihnen sind namentlich belegt, jede mit Bewilligung der Eidgenössischen Spielbankenkommission und jede ohne dokumentierte Ether-Einzahlung.

AnbieterTräger / LandcasinoStandEther-Einzahlung (Juli 2026)
jackpots.chGrand Casino Baden AGerstes Schweizer Online-Casino, seit 05.07.2019nicht dokumentiert
mycasino.chGrand Casino Luzern AGonline seit 22.08.2019nicht dokumentiert
swisscasinos.chSwiss Casinos Holding AGonline seit 02.09.2019nicht dokumentiert
admiral.chCasino ADMIRAL Mendrisioonline seit 16.07.2025nicht dokumentiert
casino777.chCasino Davosonline seit 09.09.2019nicht dokumentiert
starvegas.chCasino Interlakenonline seit 24.02.2020nicht dokumentiert
swiss4win.chCasino Luganoonline seit 01.03.2021nicht dokumentiert
7melons.chCasino Bernonline seit 15.09.2020nicht dokumentiert
pasino.chCasino Meyrinonline seit 16.11.2020nicht dokumentiert

Vor der Registrierung gleicht man die Domain mit der Bewilligungsliste der ESBK ab: Steht sie nicht darauf, ist das Angebot in der Schweiz nicht bewilligt, unabhängig davon, wie viele Zahlungsmethoden oder Bonusangebote die Seite bewirbt. Bei vier Anbietern ist die Trägerschaft namentlich belegt, jeweils eine Schweizer Spielbank mit eigener Konzession.

Der Bundesrat vergibt für den Zeitraum 2025 bis 2044 bis zu 12 Konzessionen. Die Konzession für ein Casino in St. Moritz wurde am 20. August 2025 widerrufen. Wie viele Anbieter aktuell online bewilligt sind, lässt sich nicht exakt beziffern, weil die ESBK ihre Liste nur als Bilddatei veröffentlicht. Es sind rund zehn.

Affiliate-Domains einzelner Anbieter tauchen mitunter separat auf der Sperrliste auf, was die Werbeplattform betrifft und nicht das Casino selbst.

Offshore-Marken und die ESBK-Sperrliste

Anbieter, die im Namen oder in der Werbung «Ethereum-Casino» oder «Crypto-Casino» führen, decken sich auffällig mit der ESBK-Sperrliste. Von 91 auf drei Schweizer Empfehlungsseiten genannten Marken stehen 79 auf dieser Liste, also rund 87 %. Einzelne Marken tauchen dabei mit zweistelliger Zahl an Ausweichdomains auf, etwa Rolling Slots mit 24 oder PlayAmo mit 23 Einträgen. Offenbar registrieren manche Anbieter hartnäckig neue Domains, sobald die vorherige gesperrt wird.

Die restlichen zwölf Marken sind nicht automatisch legal: Die Sperrliste ist ein Negativkatalog, kein Positivkatalog, und keine der zwölf fehlenden Marken taucht auf der ESBK-Bewilligungsliste auf.

Ein wiederkehrendes Muster fällt bei genauerem Hinsehen auf. Eine der drei Empfehlungsseiten nennt neben der ESBK auch eine Offshore-Behörde aus Anjouan als angeblich vertrauenswürdig. Eine zweite Seite führt überhaupt keinen Schweizer Regulator. Eine dritte trägt «legal» im Domainnamen, ohne die ESBK auch nur zu erwähnen. Alle drei empfehlen ausschliesslich Marken ohne Schweizer Bewilligung.

Kriterien: Woran erkennt man ein seriöses Online-Casino in der Schweiz?

Ein seriöses Online-Casino in der Schweiz lässt sich an vier Prüfpunkten erkennen: Bewilligung, verfügbare Zahlungsmethode, KYC-Konformität und Netzsperre-Status. Woran man ein tatsächlich sicheres Angebot erkennt, zeigt sich an diesen vier Kriterien, nicht an einer ansprechenden Website oder einer «.ch»-Adresse allein.

ESBK-Bewilligung und Konzession prüfen

Der zuständige Regulator für Online-Spielbankenspiele ist die ESBK, nicht die Gespa, die ausschliesslich Lotterien und Sportwetten reguliert. Die ESBK formuliert den Legalitätstest selbst so:

«Ist eine Website nicht in der Liste der Online-Spielbanken aufgeführt, handelt es sich um ein Online-Spielangebot, das in der Schweiz nicht bewilligt ist.»

Eine Online-Spielbank benötigt dafür eine Konzessionserweiterung des Bundesrats sowie die Bewilligung der ESBK für die einzelnen Spiele. Zur Kryptofrage selbst äussert sich die ESBK in keiner ihrer Publikationen. Eine eigene Krypto-Verbotsnorm existiert also nicht, was aber nichts an der Bewilligungspflicht des Casinos insgesamt ändert.

Zahlungsmethode legal verfügbar

Bei ESBK-Anbietern stehen Twint, PostFinance Pay, Bankkarten und paysafecard zur Verfügung. Ethereum gehört nicht dazu. Twint zahlt sofort ein, PostFinance Pay ab CHF 10, und beide werden ausschliesslich auf ein Bankkonto ausgezahlt, nie auf eine Kryptowallet. Wirbt eine Seite mit Ether- oder Bitcoin-Einzahlung, ist das ein starkes Indiz für einen nicht bewilligten Anbieter.

KYC- und Identifikationspflicht

Ein Spielerkonto bei einem bewilligten Anbieter setzt Mindestalter 18 sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz voraus. Vor der ersten Auszahlung verlangt der Anbieter Identifikation und Namensgleichheit zwischen Konto und Zahlungsmittel. Bei der Kontoeröffnung sind gemäss Artikel 47 VSBG Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse anzugeben, also Angaben, die eine Ethereum-Adresse strukturell nicht liefert. Diese Auflage gilt unabhängig von der gewählten Zahlungsmethode und unterscheidet sich grundlegend von einer anonymen Krypto-Wallet, die keinen Namen trägt.

Netzsperre-Status der Domain

Eine «.ch»-Adresse ist kein Legalitätsnachweis: 232 der 3’397 gesperrten Domains enden ebenfalls auf «.ch», darunter cryptocasino.ch und 7bitcasino.ch. Die ESBK aktualisiert die Sperrliste in unregelmässigen Tranchen, zuletzt am 26. Mai 2026. Eine Domain kann also auch erst nach der Registrierung eines Spielerkontos gesperrt werden. Was mit einem Guthaben nach einer Domainsperrung geschieht, ist nicht primärbelegt.

Sicher ist nur, dass in diesem Fall kein Rechtsschutz besteht.

  • Steht der Anbieter auf der Bewilligungsliste der ESBK?
  • Wird ausschliesslich mit Twint, PostFinance Pay, Karte oder paysafecard gearbeitet, ohne Krypto-Angebot?
  • Verlangt der Anbieter Identifikation und Namensgleichheit vor der ersten Auszahlung?
  • Ist die Domain nicht Teil der ESBK-Sperrliste?
  • Wird für in der Schweiz nicht bewilligte Angebote geworben, was gesetzlich verboten ist?
  • Sind Spielsperre und Selbstausschluss über die kantonalen Stellen eingebunden?

Spiele und Software bei Schweizer Online-Spielbanken

ESBK-bewilligte Online-Spielbanken bieten Spielautomaten, Tischspiele und Live-Casino-Tische unabhängig von der gewählten Zahlungsmethode an. Das Angebot reicht von klassischen Walzenspielen über Jackpot-Slots bis zu Tischspielen wie Roulette und Blackjack am Live-Tisch. Progressive Jackpot-Slots bündeln Einsätze mehrerer Spielerinnen und Spieler zu einem wachsenden Gewinntopf, während klassische Walzenspiele mit einem festen Auszahlungsplan pro Runde arbeiten. Die Software dahinter stammt von geprüften Studios. Für live durchgeführte Online-Geldspiele führt die ESBK eine eigene, laufend aktualisierte Liste qualifizierter Anbieter.

Als ESBK-qualifizierte Live-Anbieter gelten Evolution, Playtech, Pragmatic Play und Stakelogic. Ezugi und NetEnt Live sind in dieser Liste, Stand 3. Juni 2026, nicht enthalten. Live-Casino-Tische werden dabei von echten Croupiers über eine Videoübertragung geleitet, im Unterschied zu automatisierten Spielautomaten, die auf einem Zufallsgenerator laufen.

Konkrete RTP-Werte einzelner Titel bei Schweizer Konzessionären sind nicht primärverifizierbar, unter anderem weil viele Slots vom Betreiber innerhalb einer Bandbreite konfiguriert werden können. Eine Einzelzahl ohne Herstellerbeleg gehört deshalb nicht in eine seriöse Bewertung, unabhängig davon, mit welcher Zahlungsmethode eingezahlt wurde. 

Das Spielangebot selbst hängt nicht von der Zahlungsmethode ab: Wer per Twint einzahlt, spielt an denselben Tischen wie jeder andere registrierte Kunde, denn die Software unterscheidet nicht nach Zahlungsweg.

Boni und Promotionen: Gibt es Ethereum-Bonusangebote?

Für ESBK-Lizenznehmer ist Stand Juli 2026 kein krypto-spezifisches Bonusangebot dokumentiert. Es existiert keine primäre Quelle, die einen «Ethereum-Bonus», «Krypto-Willkommensbonus» oder ein an Kryptowährung gebundenes Wagering bei einem bewilligten Schweizer Anbieter zeigt.

Boni und Promotionen bei bewilligten Anbietern folgen der üblichen Struktur eines Einzahlungsbonus mit Umsatzbedingung. Eine Umsatzbedingung verlangt, dass der Bonusbetrag ein bestimmtes Vielfaches vor einer Auszahlung eingesetzt wird. Das genaue Vielfache unterscheidet sich je nach Anbieter und Aktion und ist hier nicht Gegenstand der Bewertung. Konkrete Prozentsätze und Freispielzahlen unterscheiden sich ebenfalls pro Anbieter und werden bewusst nicht beziffert, weil keine geprüfte Primärquelle dafür vorliegt.

Zahlen, die Offshore-Seiten für angeblich krypto-gebundene Boni nennen, stammen von Anbietern, die auf der ESBK-Sperrliste stehen, und sind deshalb nicht als Vergleichswert verwendbar. Wer eine Promotion mit Ethereum-Bonus sieht, sollte das eher als Warnsignal werten denn als Vorteil, denn kein geprüfter Schweizer Anbieter wirbt auf diese Weise. Ein Bonus ändert zudem nichts an der Bewilligungsfrage: Auch ein grosszügig beworbenes Angebot macht eine nicht bewilligte Domain nicht legal und hebt die Netzsperre nicht auf.

Zahlungsmethoden: Ethereum, Twint, PostFinance Pay und Karte im Vergleich

Bei ESBK-bewilligten Anbietern stehen fünf Zahlungswege zur Wahl, und Ethereum gehört bei keinem davon dazu. Die folgende Übersicht vergleicht Verfügbarkeit, Ein- und Auszahlung sowie die wichtigste Besonderheit jeder Methode.

MethodeVerfügbar bei ESBK-CasinosEinzahlungAuszahlungBesonderheit
Twintjasofortneinbankgebunden, Auszahlung per Banküberweisung
PostFinance Payjasofort, ab CHF 10neinersetzt seit 07/2024 PostFinance Card und E-Finance
Kreditkarte/DebitkartejasofortteilweiseVisa, Mastercard
paysafecardjasofortnicht möglichLimite CHF 300, mit my paysafecard CHF 1’000
Ethereum/KryptoneinStand Juli 2026 bei keinem bewilligten Anbieter dokumentiert

Twint gehört einem Konsortium Schweizer Banken und Finanzinfrastruktur-Unternehmen, zu dem BCV, PostFinance, Raiffeisen, UBS, ZKB, SIX und Worldline zählen. Gegründet wurde der Dienst 2014, aktiv genutzt wird er von mehr als 5 Millionen Personen in der Schweiz. Die App ist an ein Bankkonto oder eine Karte gebunden, führt kein Krypto-Guthaben und nimmt keine Zahlung von einer Ethereum-Adresse entgegen. Für PostFinance Pay als reines Bankprodukt gilt dieselbe Einschränkung.

Bei der klassischen Banküberweisung dauert die Einzahlung 1 bis 2 Werktage, die Auszahlung 3 bis 4 Werktage, jeweils mit Namensgleichheit zwischen Bankkonto und Spielerkonto. Kredit- und Debitkarten von Visa und Mastercard funktionieren ähnlich wie im stationären Handel: Die Einzahlung erfolgt sofort, während sich die Auszahlung nach den Regeln der ausstellenden Bank richtet und nicht bei jedem Kartentyp möglich ist.

Warum Ethereum-Einzahlung bei lizenzierten Anbietern (noch) fehlt

Die ESBK äussert sich in keiner ihrer Publikationen zu Kryptowährungen, ein eigenes Krypto-Verbot existiert also nicht. Das eigentliche Hindernis liegt in der Kontoarchitektur: Die Auszahlung bei einem bewilligten Anbieter verlangt Namensgleichheit zwischen Spielerkonto und Zahlungsmittel, und eine Ethereum-Adresse trägt keinen Namen.

Ein Auszahlungsweg zurück auf eine Wallet erfüllt diese Anforderung deshalb nicht auf demselben Weg wie eine Bankverbindung oder eine Karte. Dieselbe Hürde träfe grundsätzlich jede anonyme Zahlungsmethode, nicht nur Ethereum. Kryptowährungen sind hier kein Sonderfall, sondern ein Beispiel für ein grundsätzliches Namensproblem.

Hinzu kommt das Kursrisiko: Der Wert von Ether schwankt zwischen Einzahlung und Auszahlung, während ein CHF-Konto bei einem ESBK-Anbieter kein solches Risiko trägt. Seit dem Merge vom 15. September 2022 läuft Ethereum nicht mehr über Proof-of-Work, sondern über Proof-of-Stake. Der Wechsel senkte den Energieverbrauch des Netzwerks um rund 99,95 % und verkürzte den Blocktakt von rund 13,3 Sekunden auf einen festen Slot-Takt von 12 Sekunden.

Technisch fällt bei jeder Ethereum-Überweisung zusätzlich eine Netzwerkgebühr an, berechnet aus verbrauchten Gaseinheiten mal Grundgebühr plus Prioritätsgebühr. Ein Standard-Transfer benötigt ein Gaslimit von 21’000 Gaseinheiten. Ein Gwei entspricht einem Milliardstel Ether, und der aktuelle Gaspreis in Gwei ist volatil. Ein konkreter Frankenbetrag für eine einzelne Transaktion lässt sich hier deshalb nicht seriös nennen.

Wie man trotzdem indirekt mit Krypto-Vermögen spielt

Der einzige belegbare legale Weg führt über einen vorgelagerten Währungswechsel: Ether wird über eine Handelsplattform oder Bank in Franken getauscht, danach erfolgt die Einzahlung in CHF bei einem ESBK-bewilligten Anbieter. Das ist kein Krypto-Zahlungsweg im Casino, sondern eine gewöhnliche Transaktion mit einem herkömmlichen Zahlungsmittel, wie sie die Eidgenössische Steuerverwaltung in ihrem Arbeitspapier vom 3. August 2022 beschreibt.

Diese Umwandlung ist keine Grauzone: Zahlungs-Token wie Ether gelten laut Eidgenössischer Steuerverwaltung als bewertbarer, beweglicher und immaterieller Vermögenswert, und ihr Kauf und Verkauf wird steuerlich Transaktionen mit herkömmlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt. Wer Ether hält, deklariert ihn am Ende der Steuerperiode zum Verkehrswert in der Vermögenssteuer. Für keinen einzelnen Anbieter liegt hier eine geprüfte Primärquelle vor, weshalb bewusst keine Handelsplattform oder Krypto-Bank namentlich genannt wird.

Eine Spielerin, die Ether im Gegenwert von CHF 200 einsetzen will, steht vor zwei Wegen mit sehr unterschiedlichem Risiko.

SchrittWeg A: ESBK-bewilligter AnbieterWeg B: Offshore-«Ethereum-Casino»
VorbereitungEther wird in Franken gewechselt, Kursgewinn bis dahin steuerfreikeine Umwandlung, direkte Ether-Einzahlung
Einzahlungab CHF 10 per PostFinance Pay oder Twint, sofort gutgeschriebenNetzwerkgebühr fällt an, Betrag wegen Gaspreis nicht bezifferbar
Kursrisikokeines, Guthaben läuft in CHFbleibt bis zur Auszahlung bestehen
AuszahlungBanküberweisung, 3–4 Werktage, Namensgleichheit erforderlichkein durchsetzbarer Anspruch belegt
Gewinnbesteuerungsteuerfrei bis zum jährlich indexierten Schwellenwert (rund eine Million Franken)keine Privilegierung nach DBG Art. 24

Der Unterschied ist mehr als formal: Wer im Offshore-Casino mit Ether spielt, trägt gleichzeitig das Kursrisiko und den fehlenden Rechtsschutz, während beide Risiken bei einem CHF-Konto entfallen. Das Spielerkonto eines bewilligten Anbieters läuft durchgehend in Franken, und die Auszahlung folgt einem festen, dokumentierten Ablauf.

Wer den Umweg über Ether wählt, verdoppelt damit ein Risiko, statt es zu streuen: Zum fehlenden Rechtsschutz und zur fehlenden Steuerprivilegierung kommt ein Wechselkursrisiko über die gesamte Auszahlungsdauer hinzu, das beim CHF-Konto eines bewilligten Anbieters gar nicht erst entsteht.

Rechtslage: ESBK, Netzsperre und warum ausländische Ethereum-Casinos riskant sind

Für Online-Spielbankenspiele in der Schweiz ist ausschliesslich die ESBK zuständig. Die Gespa reguliert Grossspiele wie Lotterien und Sportwetten und hat mit Online-Casinos nichts zu tun. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan berechtigt nicht zum Anbieten von Online-Casinospielen in der Schweiz, unabhängig davon, wie seriös sie im Ausgabeland wirkt oder wie professionell die Website gestaltet ist.

Netzsperre und Sperrliste

Die Netzsperre nach Artikel 86 Absatz 3 und 4 des Bundesgesetzes über Geldspiele bildet die Rechtsgrundlage für die Sperrliste. Fernmeldedienstanbieterinnen sperren den Zugang zu den dort geführten Domains.

  • 3’397 gesperrte Domain-Einträge insgesamt (Stand 26. Mai 2026)
  • 29 Publikationstranchen seit dem 3. September 2019
  • 455 neue Domains in der jüngsten Tranche
  • rund 117 Domains im Durchschnitt pro Tranche
  • 232 Domains mit der Endung «.ch»

Das ist keine ruhende Vorschrift, sondern laufende Verwaltungspraxis, und einer der Gründe, warum ausländische Ethereum-Casinos für Schweizer Spieler riskant bleiben, selbst wenn eine Website professionell wirkt. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist zusätzlich gesetzlich verboten:

«Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten.»

Die ESBK räumt gleichzeitig ein, dass sich die technische DNS-Sperre über VPN, alternative DNS-Server oder Spiegelseiten umgehen lässt. Das ändert nichts an der Rechtsfolge: Wer trotzdem bei einem gesperrten Anbieter spielt, hat keinen Rechtsschutz und ist an das schweizerische Sperrregister für Spielsperren nicht angeschlossen, weil dieses Register nur schweizerische Konzessionäre erfasst. Eine bestehende Spielsperre wirkt bei einem Offshore-Anbieter deshalb faktisch nicht.

Besteuerung von Krypto- und Geldspielgewinnen

Steuerlich trennt die Schweiz zwei Kategorien, die häufig verwechselt werden. Ether als gehaltenes Vermögen fällt unter die kantonale Vermögenssteuer und gilt bei Kauf und Verkauf als steuerfreier privater Kapitalgewinn, gleichgestellt mit Transaktionen in herkömmlichen Währungen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht dafür regelmässig eine Kursliste gängiger Kryptowährungen, anhand derer der Verkehrswert am Ende der Steuerperiode bestimmt wird.

Gewinne aus Online-Spielbankenspielen bei einem ESBK-bewilligten Anbieter sind dagegen nach DBG Artikel 24 lit. i-bis bis zu einem jährlich indexierten Schwellenwert steuerfrei. Dieser liegt in der Grössenordnung von rund einer Million Franken. Auf den übersteigenden Teil fällt eine Verrechnungssteuer von 35 % an.

Gewinne aus nicht bewilligten Offshore-Angeboten geniessen diese Privilegierung nicht, weil die Norm ausdrücklich an eine Bewilligung nach dem BGS anknüpft. Wer Ether hält und wechselt, bewegt sich also in einer anderen steuerlichen Welt als wer damit spielt. Nur bei Letzterem entscheidet die Bewilligung über die Steuerlast, nicht die verwendete Währung. Diese Unterscheidung übersehen viele Ratgeberseiten, die Krypto-Gewinne pauschal als steuerfrei bewerben, ohne zwischen Vermögensertrag und Geldspielgewinn zu differenzieren.

Verantwortungsvolles Spielen

Verantwortungsvolles Spielen bleibt unabhängig von der Zahlungsmethode Pflicht. SOS Spielsucht berät unter der anonymen Nummer 0800 040 080 rund um die Uhr, Sucht Schweiz veröffentlicht Zahlen zu Geld- und Glücksspielsucht, und die Selbsthilfe-Plattform winbackcontrol.ch ergänzt das Angebot für Betroffene. Die Spielsperre gilt schweizweit und seit dem 7. Januar 2025 auch in Liechtenstein. Sie lässt sich jederzeit freiwillig beantragen und deckt landbasierte wie Online-Spielbankenspiele ab.

Wer die zeitliche Abfolge der wichtigsten Änderungen rund um Ethereum-Zahlungen und Schweizer Casinorecht nachvollziehen will, findet sie in folgenden Eckdaten:

  • 3. August 2022 – aktuelle Fassung des ESTV-Arbeitspapiers zu Kryptowährungen
  • 15. September 2022 – Ethereum-Merge, Wechsel von Proof-of-Work zu Proof-of-Stake
  • Juli 2024 – PostFinance Pay ersetzt PostFinance Card und E-Finance
  • 7. Januar 2025 – gegenseitige Anerkennung der Spielsperren zwischen Schweiz und Liechtenstein
  • 16. Juli 2025 – admiral.ch geht als jüngste Online-Erweiterung live
  • 17. März 2026 – Stand der ESBK-Liste bewilligter Online-Spielbanken
  • 26. Mai 2026 – aktuelle Sperrliste mit 3’397 Domains
  • 3. Juni 2026 – aktuelle ESBK-Liste live durchgeführter Online-Geldspiele

Häufig gestellte Fragen

Gibt es Online-Casinos in der Schweiz, die Ethereum akzeptieren?

Nein. Kein ESBK-konzessioniertes Online-Casino führt Stand Juli 2026 eine dokumentierte Ether-Einzahlung. Die geprüften Zahlungsübersichten der Schweizer Anbieter nennen ausschliesslich Twint, PostFinance Pay, Karte und paysafecard. Angebote, die Ethereum als Einzahlungsmethode bewerben, stammen von nicht bewilligten Anbietern im Ausland und stehen zu einem grossen Teil auf der ESBK-Sperrliste. Ein Blick auf die Bewilligungsliste der ESBK beantwortet die Frage in jedem Einzelfall schneller als jede Werbeaussage auf der Anbieter-Website.

Ist es legal, in einem ausländischen Ethereum-Casino zu spielen?

Nein, ein solches Angebot ist in der Schweiz nicht bewilligt. Die ESBK stuft jede Website ausserhalb ihrer Bewilligungsliste als nicht zugelassenes Spielangebot ein, und Werbung dafür ist gesetzlich verboten. Zusätzlich fällt ein grosser Teil dieser Marken unter die Netzsperre nach Artikel 86 BGS, mit der Folge, dass der Zugang technisch blockiert wird.

Werden Gewinne aus Krypto-Casinos in der Schweiz besteuert?

Ja, und ohne die Steuerprivilegierung, die bewilligte Anbieter geniessen. Gewinne aus nicht bewilligten Offshore-Angeboten sind nicht nach DBG Artikel 24 lit. i-bis befreit, weil diese Norm eine Bewilligung nach dem BGS voraussetzt. Bei einem ESBK-bewilligten Anbieter bleiben Gewinne dagegen bis zu einem jährlich indexierten Schwellenwert von rund einer Million Franken steuerfrei, mit 35 % Verrechnungssteuer auf den übersteigenden Teil.

Kann man bei Twint oder PostFinance Pay auch Krypto-Guthaben einsetzen?

Nein. Twint und PostFinance Pay sind an ein Bankkonto oder eine Karte gebunden und nehmen keine Zahlung von einer Ethereum-Adresse entgegen. Die Bankstruktur beider Zahlungswege lässt kein Krypto-Guthaben zu, auch nicht indirekt über eine Wallet-Verknüpfung. Krypto-Guthaben muss zuerst über eine Handelsplattform oder Bank in Franken gewechselt werden, bevor es bei einem Casino landet; für keine konkrete Plattform liegt hier eine geprüfte Empfehlung vor.

Blockiert die Schweiz den Zugang zu ausländischen Ethereum-Casinos?

Teilweise, über eine technische DNS-Sperre nach Artikel 86 BGS. Die ESBK führte am 26. Mai 2026 insgesamt 3’397 gesperrte Domains in 29 Tranchen seit September 2019, darunter mehrere krypto-nahe Marken wie bitcasino.io und cloudbet.com. Die ESBK selbst räumt ein, dass sich diese Sperre über VPN oder alternative DNS-Server umgehen lässt, was den fehlenden Rechtsschutz bei gesperrten Anbietern aber nicht aufhebt.

Sind Auszahlungen bei ESBK-Casinos schneller als bei Offshore-Ethereum-Casinos?

Ja, weil der Ablauf bei ESBK-Anbietern dokumentiert und durchsetzbar ist. Eine Auszahlung per Banküberweisung dauert bei einem bewilligten Anbieter 3 bis 4 Werktage und setzt Namensgleichheit zwischen Konto und Zahlungsmittel voraus. Für Offshore-Anbieter liegt kein primärbelegter Auszahlungsprozess vor, und ein durchsetzbarer Anspruch besteht mangels Schweizer Bewilligung nicht.

Ist KYC bei Ethereum-Einzahlungen strenger als bei Twint?

Bei ESBK-bewilligten Anbietern gilt für jede Zahlungsmethode dieselbe Regel: Identifikation und Namensgleichheit sind vor der ersten Auszahlung Pflicht, unabhängig davon, ob per Twint, Karte oder paysafecard eingezahlt wurde. Für Krypto-Einzahlungen fehlt diese Prüfung bei bewilligten Anbietern strukturell, weil sie das Zahlungsmittel gar nicht anbieten. Ein Vergleich zur KYC-Praxis von Offshore-Anbietern lässt sich mangels geprüfter Quelle nicht seriös ziehen; belegt ist nur, dass ein Offshore-Anbieter nicht an das schweizerische Sperrregister für Spielsperren angeschlossen ist.