Online Casinos mit Giropay in der Schweiz: Was wirklich verfügbar ist
Online Casinos mit Giropay gibt es nirgends mehr, weil die deutsche Kreditwirtschaft das Bankverfahren per Ende 2024 eingestellt hat. Nutzbar ist eine Zahlungsmethode im legalen Schweizer Online-Casino nur unter zwei Bedingungen: Bindung an ein Bankkonto in der Schweiz, geführt im Kassenbereich eines von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) bewilligten Anbieters. Giropay erfüllte diese Bedingungen selbst zu Lebzeiten nie – es setzte eine deutsche IBAN und Euro voraus.
Kein einziges ESBK-bewilligtes Online-Casino der Schweiz führt Giropay in seiner Kasse, weil das Verfahren an deutsche Bankkonten gebunden war und Schweizer Spielerkonten in Franken laufen. Wer stattdessen einzahlen will, nutzt Twint, PostFinance Pay, Banküberweisung oder paysafecard; bei den drei sofort gutgeschriebenen Verfahren beginnt die Mindesteinzahlung bei CHF 10.
Auszahlungen laufen unabhängig vom Einzahlungsweg ausschliesslich über die Banküberweisung, weil weder Twint noch PostFinance Pay noch paysafecard einen Rückweg bieten. Wer die ESBK-Bewilligung eines Anbieters prüft, erkennt damit zugleich, ob eine im Netz kursierende «Giropay-Casino Schweiz»-Liste seriös ist oder auf einen von der Netzsperre betroffenen Offshore-Anbieter führt.
Kriterium: Was eine Zahlungsmethode im legalen Schweizer Casino überhaupt anbieten muss
Eine Zahlungsmethode in Schweizer Online-Casinos gilt nur dann als verfügbar, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Sie muss an ein Bankensystem gebunden sein, das Schweizer Konten bedient, im Kassenbereich eines ESBK-bewilligten Betreibers geführt werden und mindestens die Einzahlung zuverlässig abdecken.
- Landes- und Bankbindung: Das Verfahren muss an ein Bankensystem gekoppelt sein, das Schweizer Kontoinhaber tatsächlich nutzen können. Ein Verfahren, das nur deutsche oder österreichische Bankkonten anspricht, fällt für Schweizer Spieler technisch aus.
- ESBK-Zulassung des Betreibers: Die Zahlungsmethode zählt nur, wenn sie im Kassenbereich eines von der ESBK bewilligten Online-Casinos geführt wird. Bei nicht bewilligten Anbietern bringt selbst eine funktionierende Methode kein legales Spielerkonto.
- Ein- und Auszahlbarkeit: Manche Methoden decken nur die Einzahlung ab. Ob überhaupt ein Rückweg für Gewinne besteht, entscheidet, wie praktisch das Verfahren im Alltag tatsächlich ist.
Giropay lässt sich an diesem Raster direkt prüfen: Erfüllt ein deutsches Bankverfahren die Kriterien eines Schweizer Online-Casinos? Es scheitert bereits am ersten Punkt, weil es an ein deutsches statt an ein Schweizer Bankensystem gekoppelt ist.
Giropay im Überblick: Ein deutsches Bankverfahren, das nicht mehr existiert
Giropay war ein deutsches Online-Banking-Verfahren für Zahlungen von Bankkonto zu Bankkonto, bei dem die Freigabe direkt im Online-Banking des Käufers erfolgte. Die deutsche Kreditwirtschaft stellte den Dienst zum 31. Dezember 2024 endgültig ein, nachdem Zahlungsdienstleister die Akzeptanz bereits zum 30. Juni 2024 beendet hatten. Seither existiert das Verfahren technisch nicht mehr.
| Attribut | Wert |
|---|---|
| Verfahrensart | Bank-zu-Bank-Überweisung mit Freigabe im Online-Banking |
| Betreiberland | Deutschland (nur deutsche IBAN, nur Euro) |
| Status seit 31.12.2024 | eingestellt, keine Transaktionen mehr möglich |
| Schweizer Bankkonten | nie unterstützt |
| Verfügbarkeit bei ESBK-Casinos | keine |
| Nachfolgeverfahren | wero (EPI Company SE), Schweiz nicht abgedeckt |
Die Giropay GmbH wurde 2005 von der Postbank, der Star Finanz, der Fiducia IT und der GAD gegründet und erreichte zuletzt über 1’500 Banken und Sparkassen in Deutschland. Per 01.12.2020 übernahm die paydirekt GmbH das Verfahren. Zusammen mit der eps-Überweisung erreichten beide Dienste bis zu 40 Millionen Online-Banking-Kundinnen und -Kunden in Deutschland und Österreich.
Ein Zahlungsversuch über Giropay scheitert seither mit dem Fehler «Giropay is deprecated and can no longer be used for payment acceptance», wie es in der technischen Dokumentation der Zahlungsdienstleister heisst.
Als Nachfolger positioniert sich wero, ein Verfahren der EPI Company SE aus Brüssel, das seit der Zulassung der Nationalbank Belgiens vom 20. Februar 2024 in Belgien, Frankreich und Deutschland läuft. Für die Niederlande ist der Start 2026 angekündigt, die Schweiz ist in keiner Ausbaustufe vorgesehen.
Für Schweizer Spieler war die Antwort schon vor der Einstellung negativ. Giropay akzeptierte ausschliesslich Käufer aus Deutschland und rechnete nur in Euro ab. Schweizer Spielerkonten dagegen laufen in Franken und setzen Wohnsitz in der Schweiz voraus.
Marktbefund: Warum Schweizer ESBK-Casinos Giropay nicht anbieten
Schweizer Online-Casinos mit ESBK-Bewilligung listen Giropay aus zwei Gründen nicht: Das Verfahren war strukturell nie für den Schweizer Markt gebaut und existiert inzwischen technisch nicht mehr. Betreiber wie jackpots.ch, mycasino.ch, swisscasinos.ch und casino777.ch führen in ihrem Kassenbereich stattdessen bankgebundene Schweizer Verfahren.
Wer die bewilligten Anbieter der Reihe nach durchgeht, findet bei jedem dasselbe Ergebnis – nachvollziehbar an Träger, Bewilligungsstatus und Befund zur gesuchten Zahlungsmethode.
| Betreiber | Träger | ESBK-Bewilligung | Giropay im Kassenbereich |
|---|---|---|---|
| jackpots.ch | Grand Casino Baden AG | ja (516-003-01), online seit 2019 als erstes Schweizer Online-Casino | nein |
| mycasino.ch | Grand Casino Luzern AG | ja | nein |
| swisscasinos.ch | Swiss Casinos Holding AG | ja | nein |
| casino777.ch | Casino Davos | ja | nein |
| admiral.ch | Casino ADMIRAL Mendrisio | ja, online seit 16. Juli 2025 | nein |
Welche Verfahren ein Betreiber im Einzelnen führt, steht auf seiner eigenen Zahlungsseite und unterscheidet sich in Details. Gemeinsam ist allen, dass die aufgeführten Methoden an Schweizer statt an deutsche Bankkonten gebunden sind. Im Live-Bereich stammt das Spielangebot dieser Betreiber von ESBK-qualifizierten Anbietern wie Evolution, Playtech, Pragmatic Play und Stakelogic. Am Zahlungsweg ändert das nichts: Der Zugang zum Spiel führt in jedem Fall über eine Einzahlung ab einem Schweizer Konto.
Die ESBK veröffentlicht die Liste der bewilligten Online-Spielbanken nur als Bild; nach Stand vom 17. März 2026 sind es rund zehn Anbieter, eine exakte, laufend aktualisierte Zahl legt die Behörde nicht offen. Für den Zahlungsweg heisst das: Wer prüft, ob eine Casino-Seite ein bankgebundenes Verfahren wie Twint führt, erkennt damit indirekt auch den Bewilligungsstatus des Betreibers. Solche Verfahren laufen praktisch ausschliesslich bei ESBK-Lizenznehmern.
Warum Twint und PostFinance Pay die Rolle von Giropay übernehmen
Twint und PostFinance Pay erfüllen für Schweizer Spieler strukturell dieselbe Funktion, die Giropay einst für deutsche Spieler hatte. Beide sind an ein Bankkonto gekoppelt, die Freigabe läuft über die Banking-App, die Gutschrift steht sofort bereit, und keines der drei Verfahren bietet einen Rückweg. Der Unterschied liegt bei Land und Währung: Giropay war an deutsche IBAN und Euro gebunden, Twint und PostFinance Pay an ein Schweizer Konto in Franken.
Legale Alternativen im Vergleich: Twint, PostFinance Pay, Banküberweisung und paysafecard
Vier legale Alternativen zu Giropay decken die Einzahlung bei ESBK-bewilligten Schweizer Online-Casinos zuverlässig ab: Twint, PostFinance Pay, die klassische Banküberweisung und paysafecard. Twint, PostFinance Pay und paysafecard starten bei CHF 10 Mindesteinzahlung, während die Betreiber für die Banküberweisung keinen einheitlichen Mindestbetrag publizieren. Im Vergleich zeigen sich die Unterschiede vor allem bei Tempo, Auszahlbarkeit und Kontobindung (Stand: Juli 2026).
| Methode | Typ | Mindesteinzahlung | Sofort gutgeschrieben? | Auszahlung möglich? | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|---|
| Twint | mobil, an Schweizer Bankkonto gebunden | CHF 10 | Ja | Nein | über 6 Millionen Nutzerinnen und Nutzer, Limiten setzt die kontoführende Bank |
| PostFinance Pay | bankgeführtes Online-Bezahlverfahren (QR/App) | CHF 10 | Ja | Nein (Auszahlung per Banküberweisung) | Standardlimite CHF 10’000 pro Tag, CHF 15’000 pro Monat |
| Banküberweisung | klassischer Kontotransfer | nicht einheitlich publiziert | Nein, 1–2 Werktage | Ja, 3–4 Werktage, Namensgleichheit | einziger Auszahlungsweg bei allen vier Methoden |
| paysafecard | Prepaid-Gutschein, 16-stelliger PIN | CHF 10 | Ja | Nein | Glücksspiel-Limite CHF 300 pro Transaktion, CHF 1’000 mit my paysafecard |
Twint: das mobile Schweizer Bankverfahren
Twint gehört einem Konsortium aus der Banque Cantonale Vaudoise, PostFinance, Raiffeisen, UBS, der Zürcher Kantonalbank, SIX und Worldline und zählt Stand Mitte 2025 über 6 Millionen Nutzerinnen und Nutzer. Im Jahr 2025 wickelte der Dienst 901 Millionen Transaktionen ab, gegenüber 773 Millionen im Vorjahr, und wird von mehr als 84 % der Schweizer Online-Shops akzeptiert.
Als Branchenboden gilt bei den bewilligten Anbietern eine Mindesteinzahlung von CHF 10 per Twint; eine markenweit zugesicherte Zahl ist das nicht. Limiten nach oben setzt die kontoführende Bank und nicht Twint selbst, weshalb sich kein einheitlicher Höchstbetrag über alle Betreiber hinweg nennen lässt.
PostFinance Pay ersetzte im Juli 2024 die früheren Verfahren PostFinance Card und E-Finance als Online-Zahlungsweg, wobei alle drei Verfahren parallel bis Ende 2026 weiterlaufen. Die Standardlimite liegt bei CHF 10’000 pro Tag und CHF 15’000 pro Monat, erhöhbar auf Antrag. Bei Schweizer Online-Casinos beginnt die Einzahlung ebenfalls bei CHF 10 mit sofortiger Gutschrift; die Händlergebühr von rund 1,3 % trägt der Betreiber, nicht der Spieler.
Eine Auszahlung bei Schweizer Online-Casinos läuft unabhängig von der gewählten Einzahlungsmethode ausschliesslich über die klassische Banküberweisung. Der Betrag geht innert 3 bis 4 Werktagen ein, vorausgesetzt Name und Kontoinhaber stimmen überein; ohne diese Namensgleichheit storniert der Betreiber die Auszahlung.
paysafecard funktioniert unabhängig von einem Bankkonto: Der Gutschein wird in Nennwerten von CHF 10, 25, 50 und 100 verkauft und mit einem 16-stelligen PIN im Kassenbereich eingelöst. Für Glücksspielzahlungen gilt eine Grenze von CHF 300 pro Transaktion ohne Registrierung, mit my paysafecard steigt sie auf CHF 1’000. Eine Auszahlung auf paysafecard ist nicht vorgesehen; wer diesen Weg wählt, braucht für Gewinne ohnehin eine Banküberweisung.
Wer statt der gesuchten deutschen Methode eine der vier Alternativen einsetzt, durchläuft dabei vier Schritte:
- Beim ESBK-bewilligten Betreiber ein Spielerkonto eröffnen – Wohnsitz in der Schweiz und ein Mindestalter von 18 Jahren sind Bedingung.
- Im Kassenbereich Twint, PostFinance Pay oder paysafecard wählen und den Betrag ab CHF 10 erfassen; für die Banküberweisung publizieren die Betreiber keinen einheitlichen Mindestbetrag.
- Die Zahlung in der Banking-App freigeben, per QR-Code oder direkt aus der App heraus; bei paysafecard tritt an diese Stelle der 16-stellige PIN.
- Die Gutschrift steht bei diesen drei Verfahren sofort bereit; die Identifikation vor der ersten Auszahlung läuft davon unabhängig.
Auszahlung: Warum Einzahlung und Auszahlung unterschiedlich laufen
Twint zahlt zuverlässig ein, PostFinance Pay ebenso, paysafecard ebenfalls – auszahlen kann keines der drei Verfahren. Einzahlung und Auszahlung laufen bei Schweizer Online-Casinos deshalb unterschiedlich: Keines der drei Verfahren bietet einen technischen Rückweg für Geld, weshalb jede Auszahlung stattdessen über die Banküberweisung läuft.
Ein Beispiel verdeutlicht den Ablauf: Eine Einzahlung von CHF 10 per PostFinance Pay bei einem ESBK-bewilligten Anbieter wird sofort gutgeschrieben. Der Spieler zahlt dafür nichts, denn die rund 1,3-prozentige Gebühr übernimmt der Betreiber – bei CHF 10 Einzahlung sind das etwa 13 Rappen. Der Rückweg führt jedoch nicht über PostFinance Pay, sondern über die Banküberweisung: 3 bis 4 Werktage, ausschliesslich auf ein Konto mit Namensgleichheit.
Vor der ersten Auszahlung verlangt jeder ESBK-bewilligte Betreiber eine abgeschlossene Identifikation (KYC); ohne sie bleibt selbst ein bestätigtes Guthaben blockiert. Für Spieler bedeutet das: schnell hinein, mehrere Tage hinaus – unabhängig davon, welche der vier Einzahlungsmethoden gewählt wird.
Legalität erkennen: ESBK-Lizenz, Netzsperre und die Doorway-Falle
Ein legales Schweizer Online-Casino ist an der ESBK-Bewilligung erkennbar, nicht an Werbeversprechen oder Domainnamen. Nur Konzessionäre mit dieser Bewilligung dürfen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ein Spielerkonto führen; ausländische Lizenzen aus Malta oder Curaçao gelten hierzulande nicht.
Die Konzession für ein Online-Casino erhalten nach Art. 8 BGS nur Schweizer Aktiengesellschaften, die bereits eine landbasierte Spielbank betreiben; die ESBK erteilt zusätzlich die Bewilligung für den Online-Betrieb. Art. 47 VSBG verlangt für jedes Spielerkonto Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz – ein deutsches Bankkonto ändert daran nichts, weil das Kriterium am Wohnsitz und nicht am Zahlungsweg hängt. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren (Art. 72 BGS).
Nicht bewilligte Anbieter unterliegen der Netzsperre nach Art. 86 BGS: Die ESBK lässt ihre Domains sperren, aktuell rund 3’000 (Stand 26. Mai 2026). Eine gesetzliche Zahlungssperre kennt das Bundesgesetz über Geldspiele dagegen nicht – Schweizer Banken sind nicht verpflichtet, Casino-Zahlungen zu blockieren, Ablehnungen einzelner Transaktionen sind Compliance-Entscheide der Bank, kein gesetzliches Gebot.
Angebote, die «Giropay» und «Schweiz» im selben Satz bewerben, führen deshalb praktisch immer zu Betreibern ohne ESBK-Bewilligung, die unter die Netzsperre fallen können. Solche Seiten sind kein Einzelfall, sondern ein wiederkehrendes Muster bei Trefferlisten zu einem Verfahren, das ohnehin nicht mehr existiert.
- Steht der Betreiber auf der ESBK-Liste bewilligter Online-Spielbanken?
- Läuft die Zahlungsmethode über ein Schweizer statt ein ausländisches Bankkonto?
- Verlangt die Seite Wohnsitz in der Schweiz vor der Kontoeröffnung?
- Wird eine Auszahlung überhaupt angeboten, oder nur die Einzahlung beworben?
Fazit: Für wen sich die Suche nach Giropay im Schweizer Casino lohnt – und wofür nicht
Als Fazit lässt sich festhalten: Die Suche nach Giropay im Schweizer Online-Casino lohnt sich für niemanden mehr, weil das Verfahren seit dem 31. Dezember 2024 nirgends mehr existiert – für Schweizer Spieler kommt die fehlende Bankbindung an ein CH-Konto als zweiter, unabhängiger Grund hinzu. Wofür sich die Suche stattdessen lohnt, zeigen fünf Kriterien in dieser Reihenfolge.
- ESBK-Bewilligung des Betreibers: Ohne sie ist selbst eine funktionierende Zahlungsmethode wertlos, weil das Spielerkonto nicht legal ist.
- Bankbindung an ein Schweizer Konto: Twint und PostFinance Pay funktionieren nur mit einem Schweizer Bankkonto in Franken.
- Auszahlbarkeit: Die drei sofortigen Einzahlungsverfahren kennen keinen Rückweg; für Gewinne bleibt ausschliesslich die Banküberweisung.
- Mindesteinzahlung: Die drei sofort gutgeschriebenen Verfahren starten bei CHF 10, was Einsteiger nicht überfordert.
- Doorway-Risiko: Listen mit «Giropay-Casino Schweiz» im Titel führen praktisch immer zu Anbietern ohne ESBK-Bewilligung.
Wer bei einem ESBK-bewilligten Anbieter mit einer dieser bankgebundenen Methoden einzahlt, bleibt zudem beim Steuervorteil. Gewinne aus bewilligten Schweizer Online-Spielbanken sind bis zu einem jährlich indexierten Freibetrag in der Grössenordnung von rund einer Million Franken einkommenssteuerfrei. Bei nicht bewilligten Anbietern entfällt dieser Vorteil, ganz gleich, welche Zahlungsmethode gewählt wurde. Wer die eigene Spielsumme im Blick behalten will, erreicht SOS Spielsucht anonym und rund um die Uhr unter 0800 040 080.
Häufige Fragen zu Giropay im Schweizer Online-Casino
Nein. Giropay existiert seit dem 31. Dezember 2024 nirgends mehr, weil die deutsche Kreditwirtschaft das Verfahren eingestellt hat, und selbst zuvor unterstützte es ausschliesslich deutsche Bankkonten. Kein Schweizer ESBK-bewilligtes Online-Casino konnte oder kann diese Zahlungsmethode deshalb je in seinen Kassenbereich aufnehmen.
Giropay war ausschliesslich an deutsche IBAN und den Euro gekoppelt und erreichte nie ein Schweizer Bankkonto. Schweizer Online-Casinos führen ihre Spielerkonten in Franken und setzen zusätzlich Wohnsitz in der Schweiz voraus, was ein deutsches Bankverfahren strukturell ausschliesst.
Twint und PostFinance Pay sind die nächsten Entsprechungen: Beide sind an ein Schweizer Bankkonto gebunden, laufen über die Banking-App und schreiben Einzahlungen sofort gut, ähnlich wie Giropay das in Deutschland tat. Beide starten bei CHF 10 Mindesteinzahlung.
Nein. Bonusangebote hängen beim Schweizer Anbieter am Spielerkonto und nicht am Zahlungsverfahren, weil die Gutschrift auf das in Franken geführte Spielerkonto erfolgt. Ein an Giropay gebundener Bonus kann damit schon strukturell nicht existieren; die Bedingungen einer Aktion stehen beim jeweiligen ESBK-bewilligten Betreiber, nicht auf einer Zahlungsmethoden-Liste.
Nein. Art. 47 VSBG verlangt für ein Spielerkonto bei einem Schweizer Online-Casino Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz, unabhängig vom verwendeten Bankkonto. Ein deutsches Konto ändert daran nichts, weil das Kriterium am Wohnsitz und nicht an der Bankverbindung hängt.
CHF 10 gilt bei ESBK-bewilligten Betreibern als Branchenboden für Twint, PostFinance Pay und paysafecard.
Nein. Twint, PostFinance Pay und paysafecard sind reine Einzahlungsmethoden ohne Rückweg. Jede Auszahlung läuft stattdessen über die Banküberweisung, die 3 bis 4 Werktage dauert und Namensgleichheit zwischen Kontoinhaber und Spielerkonto voraussetzt.
Ein seriöser Betreiber steht auf der ESBK-Liste bewilligter Online-Spielbanken und bietet ausschliesslich an Schweizer Bankkonten gebundene Zahlungsmethoden wie Twint oder PostFinance Pay an. Wirbt eine Seite dagegen explizit mit Giropay als aktiver Methode, deutet das auf eine veraltete oder unseriöse Quelle hin – das Verfahren existiert seit Ende 2024 nicht mehr. Solche Anbieter unterliegen häufig der Netzsperre nach Art. 86 BGS.
Gewinne bei nicht bewilligten Anbietern sind weder rechtlich durchsetzbar noch steuerlich begünstigt, unabhängig von der Höhe der Einzahlung. Zusätzlich unterliegt die Domain eines solchen Anbieters der ESBK-Netzsperre, was den Zugriff zusätzlich erschwert.